1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Gesundheit

Gesundheit

PFAS-Verbot: Werden beschichtete Pfannen verboten?

Ist das PFAS-Verbot gekippt, und werden Teflonpfannen verboten? Der Stand des EU-Verfahrens, die Rolle von BAuA und UBA und worauf Sie beim Kauf achten können.

Poêle antiadhésive écaillée à côté d'une poêle à surface de cuisson en titane
In diesem Ratgeber
  1. Gibt es schon ein PFAS-Verbot für Pfannen?
  2. Der EU-Vorschlag: die Etappen im Überblick
  3. Wurde das PFAS-Verbot gekippt?
  4. Werden Teflonpfannen verboten? Was der Vorschlag für Pfannen vorsieht
  5. Warum wird Teflon verboten? Die Begründung
  6. Ab wann könnte ein Verbot gelten?
  7. Was ändert sich heute für Sie beim Pfannenkauf?
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Nein, zumindest nicht jetzt. Stand September 2026 sind beschichtete Pfannen mit PTFE („Teflon“) in Deutschland und der gesamten EU erlaubt. Auf EU-Ebene läuft seit 2023 ein Verfahren, das PFAS weitgehend beschränken soll und nach dem überarbeiteten Vorschlag auch Antihaftpfannen für Privathaushalte erfassen würde. Beschlossen ist davon nichts, und ein Datum gibt es nicht.

Das Wichtigste

  • Beschichtete PTFE-Pfannen sind Stand September 2026 in Deutschland und der EU erlaubt.
  • Verboten ist seit 2020 nur PFOA, ein früherer Hilfsstoff, nicht PTFE selbst.
  • Die geplante EU-Beschränkung würde nach dem überarbeiteten Vorschlag auch Antihaftpfannen für Privathaushalte erfassen. Beschlossen ist nichts, ein Datum gibt es nicht.
  • „PFOA-frei“ sagt nichts über PFAS aus. Aussagekräftiger ist „PTFE-frei“ oder „PFAS-frei“.

Hier lesen Sie, wo das Verfahren steht, was deutsche Behörden damit zu tun haben und worauf Sie beim Pfannenkauf schon heute achten können. Was hinter den Abkürzungen steckt, erklärt unser Beitrag Ist Teflon giftig? PTFE, PFOA und PFAS erklärt. Einen Vergleich aller Pfannenmaterialien finden Sie im Ratgeber Welche Pfanne ist die gesündeste?

Gibt es schon ein PFAS-Verbot für Pfannen?

Nein. Verboten ist seit dem 4. Juli 2020 PFOA, ein Hilfsstoff, der früher zur Herstellung von PTFE diente. Der Beschichtungskunststoff PTFE selbst gehört zwar zur Stoffgruppe der PFAS, ist aber weiterhin zugelassen. Ein allgemeines PFAS-Verbot, das auch Pfannen treffen würde, liegt bislang nur als Vorschlag vor.

Einen deutschen Alleingang wird es nach heutigem Stand nicht geben. Die Bundesregierung hat im August 2025 auf eine Kleine Anfrage der Grünen geantwortet, sie unterstütze eine gesamteuropäische Regelung; eine nationale Regelung im Vorgriff darauf sei nicht geplant.

Frau hält eine alte beschichtete Pfanne mit stark abgenutzter Beschichtung
Gestellte Szene: eine abgenutzte beschichtete Pfanne. Ein PFAS-Verbot für Pfannen gibt es bislang weder in Deutschland noch in der EU.

Der EU-Vorschlag: die Etappen im Überblick

Das Verfahren läuft unter REACH, der europäischen Chemikalienverordnung. Zuständig für die wissenschaftliche Prüfung ist die Europäische Chemikalienagentur ECHA mit ihren beiden Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC). Die folgende Übersicht stützt sich auf einen Sachstandsbericht der ECHA vom 11. Juni 2026 sowie auf Mitteilungen von BAuA und Umweltbundesamt.

ZeitpunktSchritt
Januar 2023Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen reichen bei der ECHA einen gemeinsamen Beschränkungsvorschlag für alle PFAS ein
März bis 25. September 2023Öffentliche Konsultation mit mehr als 5.600 Kommentaren
24. Juni 2025Die fünf Länder übermitteln das überarbeitete Hintergrunddokument; acht Sektoren kommen hinzu
2. März 2026Der RAC verabschiedet seine Stellungnahme
10. März 2026Der SEAC einigt sich auf einen Entwurf seiner Stellungnahme
bis 25. Mai 202660-tägige Konsultation zum SEAC-Entwurf: 3.511 Kommentare, davon mehr als 1.000 aus Deutschland
bis Ende 2026 (erwartet)Endgültige Stellungnahme des SEAC
danachDie EU-Kommission legt einen Verordnungsentwurf vor, über den die Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss abstimmen

Beide Ausschüsse unterstützen eine EU-weite Beschränkung, setzen aber unterschiedliche Akzente. Der RAC bestätigt die Gefahren und Risiken von PFAS, etwa ihre Langlebigkeit, ihre Mobilität in der Umwelt und bestimmte gesundheitliche Wirkungen, und hält die bestehenden Regeln für unzureichend. Der SEAC-Entwurf sieht ein Verbot mit verwendungsspezifischen Ausnahmen als die angemessenste Maßnahme an.

Wurde das PFAS-Verbot gekippt?

Nein. Das Verfahren läuft, und die ECHA-Ausschüsse unterstützen eine EU-weite Beschränkung. Die Suchanfrage „PFAS-Verbot gekippt“ geht vermutlich auf Debatten und Presseberichte zurück, wonach es kein ausnahmsloses Totalverbot geben soll. Das war allerdings nie geplant: Schon der Vorschlag der fünf Länder sieht vor, PFAS dort vorerst weiter zuzulassen, wo es noch an geeigneten Alternativen fehlt, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Auch die Bundesregierung strebt nach ihrer Antwort an den Bundestag einen „differenzierten Umgang“ mit PFAS an und kein „Totalverbot“. Zur genauen Ausgestaltung will sie sich erst äußern, wenn die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse und ein Vorschlag der EU-Kommission vorliegen. Streitpunkt ist also, wo Ausnahmen gelten sollen, nicht, ob beschränkt wird.

Werden Teflonpfannen verboten? Was der Vorschlag für Pfannen vorsieht

Lebensmittelkontaktmaterialien und Verpackungen sind einer der 14 Sektoren, die RAC und SEAC im Detail bewertet haben. Die Einzelheiten zu Pfannen stehen im umfangreichen Hintergrunddokument, das wir nicht selbst ausgewertet haben. Wir stützen uns hier auf Sekundärquellen:

  • Nach der Zusammenfassung des Fachportals Food Packaging Forum zum überarbeiteten Vorschlag von 2025 konnten Industrie und Verbände nur für zwei Lebensmittelkontakt-Anwendungen belegen, dass PFAS derzeit nicht ersetzbar sind: Verarbeitungshilfen bei der Herstellung flexibler Kunststofffolien und Antihaftoberflächen in industriellen Backformen. Nur dafür sind Ausnahmen vorgesehen.
  • Für alle anderen Anwendungen, ausdrücklich auch für Antihaft-Kochgeschirr für Verbraucher, gibt es laut dieser Zusammenfassung Alternativen. PFAS wären dort beschränkt, ohne Ausnahme.

Ob die endgültige SEAC-Stellungnahme und später die EU-Kommission bei dieser Linie bleiben, ist offen. Über die Beschränkung entscheidet am Ende die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten.

Pfanne mit gehämmerter Kochfläche aus Titan, ohne Beschichtung, vor grauem Hintergrund
Unbeschichtete Pfannen, hier mit Kochfläche aus Titan, haben keine Antihaftschicht. Die Frage nach PFAS in Beschichtungen stellt sich bei ihnen nicht.

Warum wird Teflon verboten? Die Begründung

Die Frage beruht auf einem Missverständnis: Teflon ist nicht verboten, und der Vorschlag ist kein Urteil über das Braten in einer intakten Pfanne. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von PTFE-Geschirr kein Gesundheitsrisiko; kritisch ist Überhitzung ab etwa 360 °C.

Der Beschränkungsvorschlag zielt auf die Umwelt. PFAS werden dort nicht oder nur sehr langsam abgebaut, reichern sich an und können über Nahrung und Trinkwasser zum Menschen gelangen. Die Risiken aus Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung gelten als nicht angemessen kontrolliert, schreibt das Umweltbundesamt. Bei Fluorpolymeren wie PTFE betrachtet der RAC nach der Zusammenfassung von Bergeson & Campbell den gesamten Lebensweg, denn bei Produktion und Entsorgung können andere, nicht-polymere PFAS freigesetzt werden. Aus demselben Grund testet Stiftung Warentest seit der Ausgabe test 1/2025 keine PTFE-Pfannen mehr.

Welche Rolle spielen BAuA und Umweltbundesamt?

Deutschland gehört zu den fünf Ländern, die den Vorschlag eingereicht haben. Nach Angaben der BAuA waren an der Ausarbeitung die BAuA, das Umweltbundesamt (UBA) und das BfR beteiligt. Die Bundesstelle für Chemikalien bei der BAuA koordiniert das Verfahren für Deutschland. Das UBA spricht sich dafür aus, den Vorschlag zügig zu prüfen und möglichst umfassend umzusetzen. Entschieden wird am Ende aber nicht von Fachbehörden, sondern von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, für Deutschland also von der Bundesregierung.

Ab wann könnte ein Verbot gelten?

Das lässt sich heute nicht seriös sagen. Offen sind noch die endgültige SEAC-Stellungnahme, der Entwurf der Kommission und die Abstimmung der Mitgliedstaaten. Selbst nach einem Beschluss würde die Beschränkung nicht sofort gelten: Der Vorschlag sieht Übergangsfristen vor, nach der Stellungnahme des RAC würden die Verbote 18 Monate nach Inkrafttreten greifen (laut Bergeson & Campbell). Vorsicht bei Websites, die ein festes Jahr für ein „Pfannenverbot“ nennen: Dafür gibt es derzeit keine Grundlage.

Was ändert sich heute für Sie beim Pfannenkauf?

Rechtlich nichts. Sie müssen keine beschichtete Pfanne entsorgen, und der Handel darf sie weiter verkaufen. Wer PFAS aus Umweltgründen oder vorsorglich meiden möchte, muss allerdings genau hinsehen. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich im Juni 2026 im Online-Handel 31 Pfannen angesehen, deren Antihafteffekt nicht auf den ersten Blick erklärt war. Bei 18 davon fand sie keine Angabe, ob die Beschichtung PFAS enthält. Nach Nachfragen bei Herstellern und Händlern waren 17 Pfannen mit PFAS beschichtet, 9 frei davon, und bei 5 blieb es unklar.

Angabe auf Verpackung oder ProduktseiteWas sie aussagt
„PFOA-frei“Nichts über PFAS: PFOA ist ohnehin verboten, eine PTFE-Beschichtung ist trotzdem möglich
„PTFE-frei“ oder „PFAS-frei“Die aussagekräftigere Angabe, die auch die Verbraucherzentrale empfiehlt
Höchsttemperatur 230 °C oder 260 °C, „keine Metallwender“Hinweise auf eine Kunststoffbeschichtung, meist PTFE
„Keramik“ oder „Titan“ im NamenKeine Garantie: Manche dieser Beschichtungen enthalten PTFE mit beigemischten Partikeln
Unbeschichtet: Edelstahl, Gusseisen, Eisen, TitanOhne Antihaftbeschichtung, also ohne PTFE

Bleibt die Angabe unklar, fragen Sie beim Hersteller nach. Eine intakte PTFE-Pfanne können Sie weiter nutzen, wenn Sie sie nicht leer erhitzen und nicht überhitzen.

Blankes Titan mit gehämmerter Oberfläche: Ohne Antihaftbeschichtung gibt es kein PTFE, nach dem Sie auf dem Etikett suchen müssten.

Eine der unbeschichteten Möglichkeiten ist die Untitan-Pfanne: Kochfläche aus Titan, ohne Beschichtung, PFAS-frei. Die gehämmerte Oberfläche erleichtert das Lösen des Bratguts, wenn die Pfanne gut vorgeheizt ist und etwas Fett verwendet wird. Dank Edelstahlboden eignet sie sich für alle Herdarten einschließlich Induktion; es gibt sie in 26, 28 und 30 cm. Zur Ehrlichkeit gehört: Titan leitet Wärme ähnlich wie Edelstahl, die Pfanne braucht Vorheizzeit und kostet mehr als eine einfache beschichtete Pfanne.

Häufige Fragen

Ist Teflon in Deutschland verboten?

Nein. Verboten ist seit 2020 der frühere Hilfsstoff PFOA. PTFE-beschichtete Pfannen dürfen weiter hergestellt, verkauft und benutzt werden.

Wann kommt das PFAS-Verbot?

Ein Termin steht nicht fest. Die endgültige Stellungnahme des SEAC wird bis Ende 2026 erwartet; danach folgen der Vorschlag der EU-Kommission, die Abstimmung der Mitgliedstaaten und eine Übergangsfrist.

Muss ich meine beschichtete Pfanne jetzt entsorgen?

Nein. Es gibt keine Pflicht dazu. Die Verbraucherzentrale rät lediglich, stark zerkratzte Pfannen vorsorglich zu ersetzen.

Sind Ewigkeitschemikalien schon verboten?

Einzelne ja: PFOA und PFOS sind in der EU verboten, für weitere PFAS-Untergruppen gelten eigene Beschränkungen. Ein Verbot der gesamten Stoffgruppe gibt es noch nicht.

Quellen